Diese AGB sind Bestandteil Ihres Mietvertrages und werden mit Buchung anerkannt.:
1. Buchungen aller über uns angebotenen Unterkünfte erfolgen ausschließlich über KulturGUT apartments und die Eigentümer. Gleiches gilt für die gesamte Korrespondenz, Reservierungen und Zahlungsabwicklung.
2. Vertragspartner sind der jeweilige Eigentümer der Unterkunft und der Gast. KulturGUT apartments tritt lediglich als Vermittler im Auftrag des Eigentümers auf.
3. Mit Buchung und der Buchungsbestätigung wird ein ordentlicher Beherbergungsvertrag eingegangen. Die allgemeinen Mietbedingungen sind zu beachten und Bestandteil des Mietvertrags.
4. Am Anreisetag steht die Unterkunft ab 16 Uhr zur Verfügung, die Abreise erfolgt bis 10 Uhr am Abreisetag.
5. Der Gast verpflichtet sich, die Ferienunterkunft sauber (besenrein) zu übergeben, seinen Müll zu entsorgen und Beschädigungen zu vermeiden. Der Gast haftet für alle seine Begleitpersonen. Für entstandene Schäden an der Mietsache kann eine Rechnung für Instandsetzungskosten erhoben werden. In der Regel kommt eine Haftpflichtversicherung dafür auf. Entstandene Schäden sind unverzüglich bei KulturGUT apartments telefonisch oder per mail zu melden.
6. Vorhandene Schäden oder Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Wohnungsübernahme zu melden, um diese schnellstmöglich beheben zu können
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Allgemeine Mietbedingungen
Der Mietvertrag, den Sie bei "KulturGUT Apartments" (Im folgenden KGA genannt) als Vermittler abgeschlossen haben, ist zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer des Ferienobjektes als Vermieter geschlossen worden. Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten für den Mietvertrag, der mit KGA als Vermittler zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes und dem Mieter geschlossen wurde. KGA ist lediglich Vermittler und ist somit lediglich als solcher verantwortlich. Die Vermietung der Ferienobjekte, die KGA vermittelt, erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen, die die Grundlage des Vertrages zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes und dem Mieter bilden. Zusätze zu dem Mietvertrag sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vorliegen. Sofern Sie weitere Leistungen hinzukaufen oder andere Leistungen als Zugabe erhalten, wie z. B. die Hochschwarzwaldcard, Attraktionen oder Sehenswürdigkeiten etc., ist hier die Rede von Vereinbarungen die zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer des Ferienhauses oder dem Vermittler der hinzugekauften Leistung getroffen sind und solche Leistungen daher nicht von diesen Mietbedingungen, die einzig und allein den Vertrag mit KGA regeln, umfasst sind. Bitte beachten Sie weiterhin Pkt. 9, welche Ihre Obliegenheiten beschreibt und auf bestehende Fristen hinweist.
Einleitung
Vor Anreise erhält der Mieter in der Buchungsbestätigung die Anreisebeschreibung sowie genaue Angaben, wo sich der Schlüssel für das Ferienobjekt befindet. Am Buchungstag muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendgruppenreisen muss der Mieter des Ferienobjektes am Buchungstag mindestens 21 Jahre alt sein.
1. Mietzeit
Die auf dem Mietausweis angeführten An- und Abreisezeiten sind jederzeit bindend. In der Buchungsbestätigung ist angegeben, wann das Ferienobjekt bezogen werden kann. Das Ferienobjekt muss stets spätestens um 10 Uhr am Abreisetag verlassen werden. Der Schlüssel kann normalerweise nur, sofern der volle Mietpreis bezahlt ist, und gegen Vorlage der Buchungsbestätigung ausgehändigt werden.
2. Ferienobjekt
2.1. Größe des Ferienobjektes
Bei der angegebenen Hausgröße handelt es sich um Außenwandmaße.
2.2. Personenzahl
Das Ferienobjekt und das dazugehörende Grundstück dürfen maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche im Katalog, Internet und der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt oder das Grundstück von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf der Eigentümer des Ferienobjektes oder KGA ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienobjekt/ Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Eigentümer und/ oder KGA das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. KGA vermittelt Ferienobjekte hauptsächlich an Familien und Paare. Jugendgruppen - hierunter versteht man mindestens 6 Personen, die hauptsächlich unter 21 Jahre alt sind - müssen sich bereits vor der Buchung als solche anmelden. KGA oder der Eigentümer des Ferienobjektes sind berechtigt, eine Gruppe abzuweisen, sofern die Anmeldung als Jugendgruppe nicht vor der Buchung erfolgte.
2.3. Zelte und Wohnwagen
Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf, oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Eigentümer des Ferienobjektes oder KGA haben das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Eigentümer und/ oder KGA das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. Der Nachweis bleibt Ihnen unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
2.4. Haustiere und Allergien
In einigen Ferienobjekten sind Hunde erlaubt. In anderen sind Haustiere nicht erlaubt.. KGA übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in den einzelnen Ferienobjekten.
2.5. Lärm
Der Mieter kann - auch in Feriengebieten - unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Verkehr oder ähnlichem ausgesetzt sein. Weder der Eigentümer des Ferienobjektes noch KGA kann für Lärm verantwortlich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Objekte, die sich im Liftverbund Feldberg befinden, da dies ein Skigebiet ist.
2.6. Swimmingpools
Wenn es im Ferienobjekt einen Swimmingpool und / oder eine Sauna gibt, ist der Mieter aus Sicherheitsgründen verpflichtet, jeder Anweisung des Hauseigentümers oder von KGA Folge zu leisten. Die aushängende Haus / Poolordnung ist bindend. Die Nutzung des Pools und Saunabereich erfolgt auf eigene Verantwortung. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.
2.8. Rauchen auf dem Gelände.
Wir weisen hiermit vorsorglich darauf hin, dass alle von uns vermittelten Objekte Nichtraucherhäuser sind. Es darf innerhalb der Ferienwohnungen nicht geraucht werden..
2.9. Gartenmöbel
Gartenmöbel stehen dem Mieter soweit im Objekt vorhanden und im Inserat ausgewiesen in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügbarkeit von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbeln zeitlich verzögern.
3. Preise und Zahlungen
Alle Preise sind in EURO angegeben, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Buchung ist sofort verbindlich, ungeachtet dessen, wie die Bestellung erfolgt. Wenn das Angebot des Mieters durch die KGA angenommen sendet KGA eine Bestätigung und der Mietpreis wird mit Anzahlung und Hauptrate entsprechend Nachstehendem erhoben.
3.1. Zahlungsbedingungen
Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 38 Tage vor Anreise: 1. Rate (30 %) 70 % Restzahlung ,Zahlungseingang 30 Tage vor Start der Mietperiode Bei Buchung 38 bis zum Tag der Anreise : Volle Rate (100%) Zahlungseingang 3 Tage nach Eingang der Buchung aber immer vor Anreise des Gastes. Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Nichterfüllung betrachtet und KGA ist ohne Ankündigung berechtigt, den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. KGA wird dennoch so weit möglich versuchen, den Mieter vor Kündigung zu informieren. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete und erfolgt entsprechend Punkt 4.
3.2. Zahlungsart
Die Zahlung hat per Überweisung zu erfolgen.
3.3. Preise
Die in unserem Katalog oder Internet angegebenen Preise sind Endpreise inkl. fester, obligatorischer Nebenkosten. Vor Ort kommen ggf. .noch verbrauchsabhängige Kosten hinzu, eine eventuelle Kurtaxe und die Kosten der Endreinigung bei den entsprechend ausgewiesenen Ferienobjekten. Sofern nichts anderes im Katalog und/ oder Internet angegeben ist, handelt es sich bei dem Mietpreis um den Preis inklusive Verbrauch von Strom, Wasser, Heizöl, Gas, Wärme oder ähnlichem.
4. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt der Reise
4.1. Eine Stornierung kann nur in Textform erfolgen und wird erst wirksam ab Zugang bei KGA.
4.2. Sofern eine Buchung storniert wird, werden folgende Gebühren erhoben. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist:
Gültig für Hotel, Hotel garni, Kurhotel, Aparthotel, Motel, Pension, Gasthof, Gästehaus, Jugendherberge, Feriendorf, Kurklinik, Sonstiges, Hostel, Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow, Einzelzimmer, Doppelzimmer, Mehrbettzimmer, Heubett, Wohnwagen, Sonstiges, Schlafstrandkorb:
- bis zum 30. Tag vor Anreise 0 %
Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 100 %.
4.3. Sofern das Ferienobjekt anderweitig weitervermietet wird und zum vollen Preis, können die unter Punkt 4.2 genannten Gebühren auf einen Betrag von EUR 50,00 reduziert werden. Kann das Ferienobjekt nicht weitervermietet werden oder wird das Ferienobjekt nicht zum vollen Preis weitervermietet, sind die unter Punkt 4.2 genannten Gebühren gültig.
4.4. Die Trennung der unter Punkt 4.2 und 4.3 genannten Tage erfolgt in der vorangegangenen Mitternacht.
4.5. Sofern der Mieter einen anderen Mieter im selben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptiert KGA eine Änderung des Namens gegen Gebühr von EUR 50,00. Die Mitteilung hierüber muss KGA in Textform erhalten.
4.6. KGA akzeptiert, soweit möglich, eine Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages bis zum 38. Tag vor Beginn der Mietzeit gegen eine Gebühr von EUR 50,00. Jede Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages ab und mit dem 38. Tag vor Beginn der Mietzeit und nachfolgend wird als Stornierung (entsprechend der vorgenannten Bedingungen) mit nachfolgender Neubuchung betrachtet.
5. Kaution
KGa nimmt keine Kautionszahlungen entgegen.
Der Mieter verpflichtet sich mit der Wohnung sachgemäß umzugehen und etwaige Schäden sofort an KGa und gegebenenfalls an die Haftpflichtversicherung zu melden und für alle entstandenen Schäden ordnungsgemäß aufzukommen ebenso wie für eine nicht beachten der Check out Liste.
6. Endreinigung
Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt aufgeräumt und gründlich gereinigt zu hinterlassen. Hierbei muss der Mieter speziell auf die Reinigung des Kühlschrankes, Gefrierschrankes, Herd, Backofen, Grill und sanitären Einrichtungen achten. KGA stellt dem Mieter auf Anfrage eine detaillierte Checkliste zur Verfügung, aus der der für, eine selbst durchgeführte Punkte vor Endreinigung notwendige Umfang hervorgeht. Hinterlassen Sie das Haus immer in dem Zustand, wie Sie es selbst vorfinden möchten. Die Endreinigung ist normalerwiese im Mietpreis der 1. Nacht enthalten. Kosten für fehlende oder mangelhafte Endreinigung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Auch bei nicht-enthaltener Endreinigung obliegt dem Mieter die Verpflichtung das Objekt besenrein zu hinterlassen, sowie der Abwasch des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Ausräumen des Kühlschrankes, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer, Reinigung des Grills, Entfernung der Asche aus dem Ofen und Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes. Im Falle einer Jugendgruppenbuchung (gem. Punkt 2.2) ist der Eigentümer des Ferienobjektes oder sein Vertreter berechtigt, eine obligatorische Endreinigung zu verlangen. Bei missachten der Check Out Liste kann KGa eine Nachreinigung anordnen und dem Gast in Rechnung stellen.
7. Schäden
Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und es im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Ausgenommen davon sind gewöhnliche Verringerungen durch Abnutzung und Verschleiß. Der Mieter ist gegenüber dem Hauseigentümer für Schäden am Objekt und/ oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich unabhängig, ob vom Mieter selbst oder anderen, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen KGA oder dessen Repräsentanten sofort gemeldet werden. Reklamationen, die aus in der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, müssen - sofern der Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann - innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt.
8. Obliegenheiten des Mieters
8.1. Während der Reise
Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Reklamationen müssen telefonisch an KGA gerichtet werden. Eine Reklamation während des Aufenthaltes kann nicht per E-Mail erfolgen, da wir die geeigneten Maßnahmen sofort mit Ihnen abstimmen möchten. Bitte kontaktieren sie uns unter 07661 907639. Bitte beachten Sie, dass Sie dem Eigentümer in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist in Lauf. Sollten Sie also vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf Ihr rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin. KGA wird namens des Eigentümers eine Minderung des Reisepreises nur für den Zeitraum überprüfen können, für den eine Mängelrüge vorliegt oder von Ihnen schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach unserem Ermessen Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen. Vergessen Sie aber bitte nicht, dass Sie in jedem Falle verpflichtet sind, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung (§651e BGB) müssen Sie einer der obigen Stellen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder bereits verweigert wurde oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.Die Räum und Streupflicht wird während des gesamten Aufenthaltes an den Mieter übertragen.
8.2. Nach der Reise
Sollten Sie wider Erwarten Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben, so müssen Sie diese gemäß § 651g Abs.1 BGB innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiseende anmelden und KGA wird diese in Vertretung des jeweiligen Eigentümers entgegennehmen. Gern können Sie die Anmeldung richten an
KulturGUT apartments, Schauinslandstr. 14 , 79252 Stegen. 07661 907639 ,
Neben der Minderung oder der Kündigung können Sie einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn Sie den Mangel der Reise nicht zu vertreten haben. Eventuelle Schadensersatzansprüche Ihrerseits sind auf die unmittelbaren, wirtschaftlichen Nachteile beschränkt.
8.3. Übernahme /Rückgabe des Ferienobjektes
Die Übernahme bzw. Rückgabe des Ferienobjektes wird durch das offizielle Abreise Protokoll der KGA protokolliert, dass der Vermieter bei Abreise ausfüllt. Das Protokoll finden Sie bei Anreise im Ferienobjekt vor. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine sofortige Kontaktaufnahme. Das Protokoll dokumentiert den Zustand des Ferienobjektes bei Übergabe an Sie als Gast. Das Dokument ist beidseitig bedruckt und während des Aufenthaltes sorgfältig zu verwahren. Für eine ordnungsgemäße Rückgabe des Ferienobjektes muss bei Abreise das ausgefüllte umseitige Rückgabeprotokoll im Ferienobjekt hinterlegt sein, ebenso wie der unterschriebene Meldeschein.
9. KGA als Vermittler
KGA vermittelt die Vermietung von Ferienobjekten und ist nicht deren Eigentümer. Die Verantwortung und Verpflichtungen des Vermieters obliegen somit alleinig dem Eigentümer. KGA vertritt die Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes in Verbindung mit der Abwicklung des Mietvertrages. Sofern ein Mietvertrag entgegen den Erwartungen aus Gründen, die außerhalb KGA´s Einfluss liegen, nicht durchführbar ist, z.B. auf Grund von Zwangsversteigerungen oder ähnlichem, ist KGA dazu berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren und die bereits bezahlte Miete umgehend zurückzuzahlen. Alternativ und nach eigenem Ermessen ist KGA jedoch dazu berechtigt, dem Mieter - sofern möglich - ein anderes entsprechendes Ferienobjekt im gleichen Gebiet und zum gleichen Preis anzubieten.
10. Außergewöhnliche Ereignisse
10.1. Sofern die Durchführung des Mietvertrages auf Grund von höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Trockenheit, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Einstellung des Devisenhandels, Streik, Aussperrung oder ähnlicher höherer Gewalt, die bei Buchung nicht vorhersehbar war, nicht möglich oder wesentlich erschwert ist, sind KGA und der Eigentümer des Ferienobjektes dazu berechtigt, die Buchung zu stornieren, da weder der Eigentümer noch KGA für Vorkommnisse der genannten Art verantwortlich gemacht werden kann.
10.2. Der Eigentümer des Ferienobjektes oder KGA kann bei Insektenangriffen auf das Ferienobjekt oder dessen Grundstück nicht zur Verantwortung gezogen werden, ebenso nicht bei Diebstahl, Beschädigung o.ä., dass das Eigentum des Mieters betrifft. Ebenso bei Brand, Wasserrohrbruch oder sonstigen erhebliche Schäden am Mietobjekt können keine Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
11. Bereitstellung von Internet
11.1. Der Eigentümer des Ferienobjektes unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Eigentümer des Ferienobjektes ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Eigentümer des Ferienobjektes behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
11.2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
11.3. Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.
11.4. Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Eigentümer des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
12. Übrige Informationen
12.1. Wenn der Mieter eine besondere schriftliche Absprache mit KGA hat, die in einem oder mehreren Bereichen von den normalen Allgemeinen Mietbedingungen abweicht, setzt dies nicht KGA’s übrige Allgemeine Mietbedingungen außer Kraft.
12.2. Das Überweisen der Anzahlung gilt auch ohne Unterzeichnung des Angebots oder der Buchung als Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen.
12.4. Der Gast verpflichtet sich die vollständige Adresse sowie die notwendigen Daten aller Mitreisenden zur Erstellung des Meldescheins und zur Ausstellung der Gästekarten (wie z.B. Namen, Adresse, Geburtsdatum und Reisepassnummern)
12.5. KGA übernimmt für Foto- und Druckfehler keine Haftung.
12.6. Alle Angaben im Katalog und im Internet hat KGA so korrekt wie möglich gemacht. Da es sich um private Ferienobjekte handelt, können Änderungen zu den gemachten Angaben vorkommen. KGA ist dafür nicht verantwortlich.
12.7 Datenschutz
Kga ist nur als Vermittler tätig. Wir unterstützen jedoch auch den Eigentümer und die beteiligten Tourismusorganisationen beim Datenschutz und der gemeinsamen Verantwortung der uns anvertrauten Daten.
Zur Information :
Hochschwarzwald Card
Wenn Sie Gast in unserem Haus werden, stellen wir Ihnen unentgeltlich die Hochschwarzwald Card zur Verfügung. Mit dieser Karte können unterschiedliche Leistungen von Leistungsträgern in der Region genutzt werden, um Ihren Aufenthalt zu einem besonderen Erlebnis zu machen. Für die Ausstellung und Nutzung der Hochschwarzwald Card bzw. den Vertragsschluss ist es notwendig, dass personenbezogene Daten wie Vor- und Nachname, Reisezeitraum, Geburtsdatum und Unterbringungsort durch den Gastgeber verarbeitet werden. Wir verarbeiten die vorgenannten Daten ausschließlich zur Ausstellung der Hochschwarzwald Card. Die zu Abrechnungszwecken und zur statistischen Auswertung der Nutzung der Hochschwarzwald Card relevanten Daten, wie die Anzahl der angemeldeten Gäste bzw. deren Übernachtungen werden nach unserer Erhebung durch die Hochschwarzwald Tourismus GmbH (Freiburger Straße 1
79856 Hinterzarten) verarbeitet. Den Datenschutzbeauftragten der Hochschwarzwald Tourismus GmbH erreichen Sie unter Datenschutzbeauftragter, c/o Hochschwarzwald Tourismus GmbH, Freiburger Str. 1, 79856 Hinterzarten. Nähere Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit finden Sie im Informationsblatt zur gemeinsamen Verantwortlichkeit. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Die Bereitstellung Ihrer Daten ist für die Bereitstellung und Nutzung der Hochschwarzwald Card erforderlich und verpflichtend. Bei Nichtbereitstellung Ihrer Daten ist die Nutzung der Hochschwarzwald Card nicht möglich. Für die Ausstellung und Abrechnung der Hochschwarzwald Card werden externe Dienstleister (zB. GEIOS GmbH, Bockgasse 17, 89073 Ulm, Wilken GmbH, Hörvelsinger Weg 29-31, 89081 Ulm) eingesetzt. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten werden gelöscht, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder eingeschränkt, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen zur Hochschwarzwald Card.
Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?
Um die Hochschwarzwald Card den Gästen in der Region zur Verfügung zu stellen arbeiten der Gastgeber und die Hochschwarzwald Tourismus GmbH eng zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Die Parteien haben gemeinsam die Verarbeitung dieser Daten festgelegt. Sie sind daher gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 DSGVO).
Zuständigkeiten der Parteien
Die Hochschwarzwald Tourismus GmbH stellt die Infrastruktur der Hochschwarzwald Card zur Verfügung und übernimmt die Organisation für die Hochschwarzwald Card, insbesondere hinsichtlich der Abrechnung und Auswahl der Leistungspartner.
Die Gastgeber erfassen die personenbezogenen Daten und geben die Hochschwarzwald Card an die Gäste aus. Gegenüber dem Betroffenen erscheint das Angebot als einheitliches Angebot.
Vereinbarungen der Parteien und Auswirkung auf die Betroffenen
Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben der Gastgeber und die Hochschwarzwald Tourismus GmbH vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO.
Demnach verpflichten sich die Gastgeber, im Rahmen ihrer Datenschutzerklärung, gegenüber den Betroffenen, die gem. Art 13 f. DSGVO bestehenden Informationspflichten zu erbringen. Hierfür hat der Gastgeber seitens der Hochschwarzwald Tourismus GmbH alle notwendigen Informationen erhalten.
Zudem sind die Gastgeber für die Bearbeitung und Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der sonstigen nach den Art. 15 ff. DSGVO bestehenden Rechte der betroffenen Personen ("Betroffenenrechte") zuständig. Die Parteien stimmen jedoch überein, dass sich betroffene Personen an beide Parteien zwecks Wahrnehmung der ihnen jeweils zustehenden Betroffenenrechte wenden können. In einem solchen Fall informieren sich die Parteien darüber gegenseitig. Beide Parteien unterstützen sich gegenseitig bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten und stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.